Freitag, 10. April 17:10
Eine Nachricht im heutigen Mittagsjournal lässt aufhorchen und ein wenig entspannen: Es gibt endlich ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs bezüglich der Beschlagnahme von Raser-Autos. Und dieses ist dieser Art gestaltet, dass grundsätzlich alle Autos (bis auf gestohlene Fahrzeuge) enteignet werden können. Also auch Leasing-Wagen und das vom Nachbarn ausgeliehene Fahrzeug. Eine sehr gute Sache. Im Grunde seien nämlich, so ein Sprecher der Polizei, einige hundert Fahrzeuge bisher beschlagnahmt worden – im späteren Verlauf aber fast alle wieder retourniert worden, da ein ziemlich perfider Trick Einzug gehalten hätte. Die Täter haben nach der Tat einen (offensichtlich vordatierten) Kaufvertrag gebracht, und somit waren sie ja in einem fremden Fahrzeug unterwegs. Ist auch klar. Wer die kriminelle Energie aufbringen kann, um im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb desselben um 90 km/h zu schnell zu fahren, der hat mit einem fingierten Kaufvertrag keinerlei Probleme.

Damit ist es ab Oktober '27 nun vorbei. Ab da ist dieses höchstgerichtliche Urteil umzusetzen. Dann sollte man sich lieber gut ansehen, wem man denn seinen feinen Porsche borgt...!

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(C) mArtin, im April 2026.
Und ich bin wirklich nicht immer stolz darauf.
Manchmal aber sehr wohl.


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