Freitag, 17. Jänner 17:40
Der Vertrauensgrundsatz.
Das ist eine kleine, wenn auch ziemlich wichtige Passage aus der StVO, die man zu meiner Zeit für die Führerscheinprüfung auswendig zitieren können musste. Darin geht es im Prinzip darum, dass man eben darauf vertrauen darf/kann/soll, dass sich die meisten anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls an die StVO halten. Schon die Formulierung »die meisten« zeigt, dass dies nicht wirklich für alle Verkehrsteilnehmer gilt. Wie zum Beispiel für Kinder. Kinder dürfen zum Beispiel bei rot über die Fahrbahn laufen. Also so richtig gesetzlich dürfen sie das natürlich nicht – aber der Gesetzgeber sieht mit dieser Regelung ein, dass ein Kind nicht fähig ist, sich »gemäß den Gesetzen und Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu verhalten«. Sofern also für den Lenker eines KFZ erkennbar ist, dass es sich bei dem anderen Verkehrsteilnehmer um eine solche Person handelt, die dazu nicht in der Lage ist, dann ist sie vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Wie halt Kinder eben.

In unserer Zeit gilt das nicht mehr so wirklich. Man darf Kinder heute auch schon am Schutzweg ohne größere Probleme überfahren. Es gibt den Vertrauensgrundsatz – meiner Vermutung nach – zwar noch immer, aber die Judikative macht es den Autofahrern dahingehend immer leichter. Man hat in solchen Fällen also kaum etwas zu befürchten.

Trotzdem hat mich heute eine Sache nachdenklich gemacht. Im Vertrauensgrundsatz heißt es nämlich ungefähr: »... es sei denn, es handelt sich um Kinder, ältere oder gebrechliche Personen, oder um solche Personen, aus deren augefälligen Gehaben man schließen müsste, dass sie nicht fähig sind, sich gemäß den Regeln der StVO zu Verhalten ...« (Na schau, ich kann ihn noch...)

Würde das also zum Beispiel Jugendliche, die mit Handy und großem Kopfhörer die Fahrbahn queren, mit einschließen? Genau so eine Szene konnte ich nämlich heute beobachten. Ein junger Mann querte die Fahrbahn, völlig unbeeindruckt von der Tatsache, dass an ihm der Verkehr vorüber rauschte. Jeder Autofahrer muss eigentlich erkennen, dass dieser Typ gar nichts mehr mitbekommt – dass er sich gerade in einer anderen Welt befindet.
Sind solche Menschen eigentlich – im Falle des Falles – dann auch vom Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen?

0 Kommentare


(C) mArtin, im April 2026.
Und ich bin wirklich nicht immer stolz darauf.
Manchmal aber sehr wohl.


Da einige meiner Texte ohnehin bereits an anderer Stelle verwendet wurden/werden, dürfen sie also unter Angabe der Quelle auszugsweise verwendet werden. Bitte aber den passenden Link zum entsprechenden Beitrag im Rahmen der Zitat-Kennzeichnung kopieren und einfügen. Denn irgendwann möchte ich auch reich und berühmt werden. Oder auch nicht. Herzlichen Dank und weiterhin viel (Lese-)Freude!