Dienstag, 11. September 19:00
Es ist ja mitunter gar nicht so ohne, wenn man in der freien Welt da draußen jemanden schimpft. Praktisch alles lässt sich heute vor Gericht zerren, anzeigen, bzw. anklagen und wird selbstverständlich auch fleißig so praktiziert. Da kommen für ein lässig hingesagtes »Arschloch« locker ein paar Hunderter oder Tausender zusammen – ganz abgesehen von der nervlichen Belastung. Für mich wäre das nichts.

Daher bin ich ganz froh über jenes Urteil, das die Staatsanwaltschaft Gera anlässlich eines Klagebegehrens einer studentischen Organisation gegen einen Verteidiger von offensichtlich nationalistischen Bauarbeitern erhalten hat. Dieser hat nämlich in einem Fäsbuck-Posting folgendes abgesetzt: »Da sage ich doch glatt mal 'Fickt euch!' [...]«.

Laut dieser Staatsanwaltschaft ist also dieses »Fickt Euch!« eh ganz OK. Es ist ein übliches Wort für schnelles Bewegen, ein Reiben oder ein Schleifen (Zitat: mz-web). »Fickt Euch« ist also nicht ehrverletzend!
Ich bin überaus glücklich mit dieser Entscheidung. Denn wenn mir im Straßenverkehr jemand auf die Nerven geht, dann kommt mir öfters ein »Fick Dich...« aus. Paassst! Ab sofort absolut kein Problem mehr.


Naja, ein kleines Problem hätte ich da noch. Wenn ich so auf der Straße schimpfe, dann hänge ich leider an das »Fick Dich...« immer noch ein »... Du Arschloch!« dran. OK, daran muss ich noch arbeiten...

3 Kommentare


(C) mArtin, im April 2024.
Und ich bin wirklich nicht immer stolz darauf.
Manchmal aber sehr wohl.


Da einige meiner Texte ohnehin bereits an anderer Stelle verwendet wurden/werden, dürfen sie also unter Angabe der Quelle auszugsweise verwendet werden. Bitte aber den passenden Link zum entsprechenden Beitrag im Rahmen der Zitat-Kennzeichnung kopieren und einfügen. Denn irgendwann möchte ich auch reich und berühmt werden. Oder auch nicht. Herzlichen Dank und weiterhin viel (Lese-)Freude!