Montag, 04. Juni 18:40
Vom Gesetzgeber her wird uns die Datenschutz-Grundverordnung als etwas besonders Gutes verkauft, mit dem wir jetzt wesentlich sicherer und einfacher über unsere Daten verfügen können. Nun, es verhält sich – bei genauerer Betrachtung – damit, wie mit vielen Sparten der Gesetzestexte: Am Papier sieht es wirklich recht fein aus.

Im echten Leben verhält es sich dann so, wie man es eh schon gewohnt ist:

In die dritte Kategorie, also zu den kriminellen Großunternehmen, die sich alles erlauben können, gehören natürlich auch die Banken. Immer wieder höre ich, dass ich mit denen nicht so hart ins Gericht gehen sollte – und schon gar nicht alle über einen Kamm scheren.

Meldungen dieser Art kommen aber eher von jenen Leuten, die zum Beispiel keine AGB lesen
Ich hingegen tue die gerne. Sehr gerne. Und wenn man dann Teile aus den AGB eines Instituts mit geltendem Gesetz vergleicht, dann sieht man schnell, wie solche Organisationen funktionieren.

So finde ich z. B. in den AGB meiner Bank folgenden Satz: »...wenn die Anträge offenkundig unbegründet oder exzessiv gestellt werden, sind wir berechtigt, ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Damit werden die Verwaltungskosten für die Mitteilung, Weigerung oder Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt.«

Gemeint ist damit das Auskunftsrecht. Ich darf (laut Gesetz) jedes Unternehmen dazu veranlassen, mir mitzuteilen, welche Daten es von mir hat und was damit geschah, geschieht und geschehen wird. Und diese Auskunft muss kostenlos sein! Demnach ist der obige Teil der AGB nicht so wirklich gesetzestreu, oder?

Aber gut. Es ist ja auch eine Bank.

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(C) mArtin, im April 2024.
Und ich bin wirklich nicht immer stolz darauf.
Manchmal aber sehr wohl.


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