Montag, 10. Oktober 19:20
Schon gewusst? Oder auch: Es ist gar nicht so schlecht, wenn man den einen oder anderen Anwalt im Freundeskreis hat...

Einigermaßen bekannt ist, dass es das Amtsdeutsch gibt. Formulierungen, welche durchaus auch einfacher möglich wären, werden (gar nicht so selten absichtlich) verkompliziert, damit in keinem Fall ein rechtlicher Ausweg offen bleibt.

Was aber nicht so bekannt ist, ist, dass es auch eine Form von Anwaltsdeutsch gibt. Hier gelten ebenfalls einige ungeschriebene Gesetze, welche speziell in der Kommunikation von Anwalt zu Anwalt ihre Gültigkeit haben. Selbstverständlich werden diese aber auch an anderer Stelle verwendet.

Als Beispiel: Ein Schreiben, welches von (mehr oder weniger) offizieller Seite kommt und mit »Hochachtungsvoll« gezeichnet ist, bedeutet nicht mehr oder weniger als: »Geh Scheißen!«. Der Absender möchte dadurch mitteilen, dass er dem Empfänger nicht wirklich wohlgesonnen ist und das er ihm dies an geeigneter Stelle auch beweisen kann.

Wenn allerdings ein (mehr oder weniger) offizielles Schreiben mit »Mit vorzüglicher Hochachtung« endet, dann ist die Kacke wirklich am Dampfen. Dies bedeutet nämlich übersetzt: »Fick Dich Du Arsch, ich werde mit Dir Hochschaubahn fahren!«. Besonders gerne wird diese Formulierung in solchen Schreiben verwendet, die unter Umständen mit einem gerichtlichen Nachspiel enden.



Äh... Ich überlege gerade, welche in letzter Zeit an mich gerichteten Briefe in solcher Form endeten...
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(C) mArtin, im Maerz 2024.
Und ich bin wirklich nicht immer stolz darauf.
Manchmal aber sehr wohl.


Da einige meiner Texte ohnehin bereits an anderer Stelle verwendet wurden/werden, dürfen sie also unter Angabe der Quelle auszugsweise verwendet werden. Bitte aber den passenden Link zum entsprechenden Beitrag im Rahmen der Zitat-Kennzeichnung kopieren und einfügen. Denn irgendwann möchte ich auch reich und berühmt werden. Oder auch nicht. Herzlichen Dank und weiterhin viel (Lese-)Freude!